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Basisinformation Pflegerente

Die Pflegezusatzversicherung ist – neben der privaten Haftpflicht und der Berufsunfähigkeitsversicherung – die wichtigste Risikoabsicherung.


Die Situation:

Im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht eine leistungsmäßig identische Grundabsicherung über die Pflegepflichtversicherung. Durch die gestiegene Lebenserwartung und bessere medizinische Versorgung wird sich die jetzige Pflegedauer von durchschnittlich 5 Jahren deutlich verlängern. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung werden jedoch immer weniger Beitragszahler immer mehr Pflegebedürftige finanzieren müssen. 2005 lagen die Ausgaben bei 16,5 Mrd. Euro, 2030 werden sie bei 66 Mrd. Euro liegen. Heute sind etwa zwei Mio. Menschen pflegebedürftig, 2020 werden es voraussichtlich drei Mio. und 2050 fünf Millionen sein. Pflege ist zudem nicht nur ein Thema für Ältere: Ca. 10 % der Pflegebedürftigen sind unter 50 Jahre alt.


Die Pflegepflichtversicherung leistet je nach stationärer oder professioneller Pflege zuhause folgende Sätze:

  • bei Pflegestufe 1:
    stationär 1.023 € (nötig: mind. 1.600), zuhause 384 € (nötig: mind. 810)
  • bei Pflegestufe 2:
    stationär 1.279€ (nötig: mind. 2.150), zuhause 921 € (nötig: mind. 1.950)
  • bei Pflegestufe 3:
    stationär 1432 € (nötig: mind. 3.000), zuhause 1.432 € (nötig: mind. 3.360)

In finanziellen Härtefällen kann die Leistung stationär auf bis zu 1.688 €, zuhause bis zu 1.918 € erhöht werden. Aufgrund der finanziellen Situation der Pflegepflichtversicherung erfolgen die Einstufungen in die Pflegestufen äußerst streng und restriktiv. (obige Zahlen stammen aus dem Deutschland Report 2030, einer Erhebung der Finanztest und dem Statistischen Bundesamt)


Wie werden die Zusatzkosten gedeckt?

Zur Deckung des Pflegebedarfs wird jegliches Einkommen des Pflegebedürftigen (gesetzliche Rente, private Rente, Zinseinnahmen, Miete etc.) sowie jegliches Vermögen (vorhandenes Kapital, Sachwerte, Immobilien etc.) herangezogen. Reichen Einkünfte und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, werden zunächst das Einkommen und Vermögen des Ehegatten herangezogen. Danach gilt „Kinder haften für ihre Eltern“: Bis auf enge Freigrenzen wird auch das Einkommen der Kinder herangezogen.



Möglichkeiten privater Vorsorge:

Private Versicherungen bieten im Wesentlichen zwei Wege:

  • Pflegetagegeld im Wege einer Krankenversicherung
  • Pflegerentenversicherung im Wege einer Rentenversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist in der Regel preiswerter, kann aber seitens der Versicherung bei steigenden Kosten erhöht werden. Der Abschluss ist schon in jungen Jahren möglich und dann besonders günstig. Die Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer, bietet dafür aber garantierte Beiträge, die nicht erhöht werden können. Bei den meisten Anbietern ist der Abschluss erst ab 40 Jahren möglich.


Worauf müssen Sie inhaltlich achten?

  • Die Einstufung in die Pflegeklassen sollte auf jeden Fall der gesetzlichen Einstufung folgen.
  • Besser ist es, wenn alternativ noch ein unabhängiger Einstufungskatalog geboten wird, der kundenfreundlicher ist als die restriktive gesetzliche Einstufung.
  • Demenz und Alzheimer-Erkrankung sollten abgesichert sein, sie machen den höchsten Anteil an der Pflegebedürftigkeit aus.
  • Die Leistungshöhe sollte unabhängig davon sein, ob stationär oder zuhause gepflegt wird.
  • Assistanceleistungen, wie z. B. die Beschaffung eines Pflegeplatzes, können sehr hilfreich sein.
  • Als Mindestschutz sollten Leistungen bei Pflegestufe 3 abgeschlossen werden, besser ist eine Leistung auch bei Pflegestufe 2. Pflegestufe 1 lässt sich in der Regel aus vorhandenem Einkommen finanzieren.

Fazit:

Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, ist inzwischen deutlich höher als die, berufsunfähig zu werden. Die Pflegekosten sind zumeist deutlich höher als angenommen, so dass privates Einkommen und Vermögen schnell aufgebraucht sein können. Eine Absicherung ist deshalb notwendig und sinnvoll, und sie ist in jungen Jahren wesentlich günstiger als im Alter. Vor Vertragsabschluss findet zudem eine Gesundheitsprüfung statt, und nach einer schweren Erkrankung ist eine Aufnahme nicht mehr möglich.


von Helmut Gräßner, Versicherungsexperte

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